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Urheberrecht
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AGB Rheinhotel Rüdesheim
1. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die
Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage
aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit
gestellt wird/werden. Der Besteller haftet als
Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem
Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen- und
Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste
bis zwei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu
stellen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden,
gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
unserer ausdrücklichen Bestätigung. Eine Änderung
der Zimmerzahl plus/minus 10% ist bis drei Wochen
vor Anreise kostenlos möglich.
2. An- und Abreise
Ohne anderslautende schriftliche Abmachungen ist
der Zimmerbezug nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages
möglich und die Zimmerrückgabe hat bis 10.30 Uhr des
Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei
einer vorgesehenen Abreise nach 10.30 Uhr der
Rezeption spätestens bis 20.00 Uhr am Vortage der
Abreise mitzuteilen: bei Abreise bis 18.00 Uhr ist
der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle
Zimmerpreis zu zahlen.Reservierte Zimmer müssen bis
spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht
geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen,
sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart wurde.
3. Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den
Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die
vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine
Erhöhung der Mwst, nach Vertragsabschluss geht zu
Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen
Vertragsabschluss und Anreise mehr als vier Monate
liegen, behält sich das Hotel vor. Preisänderungen
ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle
Preisauszeichnungen gelten in EURO.
4. Zahlungen
Für die Reservierung kann das Hotel eine
Vorauszahlung von 20% des vereinbarten Preises
verlangen.
5. Rücktritt
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftformen
erfolgen. Bei Nichtanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen gilt für den Individualgast: Der
Aufenthalt kann bis 1 Woche vor Anreise kostenfrei
auf ein verfügbares Datum binnen der folgenden 6
Wochen verschoben werden. Ab 6 Tage vor Anreise:
90%. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten,
nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu
vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Wir empfehlen den Abschluss einer
Stornoversicherung.
6. Haftung
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als
solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in
vollem Umfang für durch sie selbst oder Ihre Gäste
verursachten Schäden. Eine vom Vertrag abweichende
Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel
zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch
wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgeld nicht
gemindert. Das Hotel behält sich vor, von dem
Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der
Leistung durch höhere Gewalt oder
Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne
dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet
werden können. Für eingebrachte Sachen haftet das
Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist
ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die
Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden,
unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine
Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung an
der Rezeption hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls
gegen Quittung an dieser zu hinterlegen. Das Hotel
haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Sollten Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur
Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen auftreten, so ist dies ohne Verzug der
Rezeption zu melden. Das Hotel wird dann für
unverzügliche Abhilfe sorgen. Eine Zurückhaltung
oder Minderung des Zimmerpreises kann hieraus nicht
hergeleitet werden. Nächtliche Ruhestörungen durch
andere Hotelgäste werden im Rahmen der Möglichkeiten
des Hauses unterbunden. Ruhestörungen durch die
verkehrliche Lage des Hauses unterliegen der höheren
Gewalt. Eine Reduzierung des Preises wegen
Ruhestörung ist ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
Im Kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und
Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche Abreden
werden erst wirksam, wenn das Hotel diese
schriftlich bestätigt hat.Sollten einzelne
Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen nicht.